Sanierungsgebiet Bötzingen „Ortskern II / Oberschaffhausen“
Die Gemeinde Bötzingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern II / Oberschaffhausen“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Bötzingen geschaffen.
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Übersicht Sanierungsgebiet
Beschluss der VU | 18.02.2020 |
Beschluss förml. Festlegung | 08.12.2020 |
Förderrahmen aktuell | 1.000.000 Euro |
Landesmittel aktuell | 600.000 Euro |
Bewilligung Beginn | 01.01.2020 |
Bewilligung Ende | 30.04.2029 |
Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortskern II / Oberschaffhausen“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:
- Fehlen eines zentralen Ortsmittebereiches,
- Defizite an Kfz-Stellplätzen und im Straßenverkehr,
- nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude,
- Leerstand bei Wohn- und Geschäftsgebäuden,
- in deutlichem Umfang schlechte bauliche und energetische Beschaffenheit von Gebäuden und Ausstattung von Wohnungen,
- unzureichende Funktionalität und Barrierefreiheit bzw. -armut der Erschließungsanlagen in der Ortsmitte.
Die im Gebiet “Ortskern II / Oberschaffhausen” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:
- Steigerung der Aufenthaltsqualität im Ortskern,
- Neugestaltung der Hauptstraße mit Bürgerbeteiligung und Wettbewerb,
- Verbesserung der Parkierung und der Fußwegeverbindungen,
- Schaffung von Stellplätzen,
- Beseitigung von Leerständen,
- Modernisierung und Instandsetzung der vorhandenen Wohn- und Geschäftshäuser,
- Ausbau von Nebengebäuden zum Wohnen und Sicherung des Nebenerwerbs.