Sanierungs­gebiet Sulzburg „Stadtmitte II“

Die Stadt Sulzburg wurde mit dem Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Sulzburg geschaffen.

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Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU02.02.2023
Beschluss förml. Festlegung20.07.2023
Förderrahmen aktuell1.500.000 Euro
Landesmittel aktuell900.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2023
Bewilligung Ende30.04.2032

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Stadtmitte II“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • Leerstände und untergenutzte Wohn- und Geschäftsgebäude,
  • in deutlichem Umfang mangelhafte bauliche und energetische Beschaffenheit von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Ausstattung von Wohnungen,
  • unzureichende Funktionalität und Barrierefreiheit bzw. -armut der Erschließungsanlagen in der Ortsmitte.

Die im Gebiet “Stadtmitte II” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Erhalt der historischen Bausubstanz und Sicherung der Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG
  • Beseitigung von Leerständen bei Gewerbe und Wohnen
  • Revitalisierung des Stadtkerns mit Sicherstellung der Nahversorgungs- und Daseinsvorsorge
  • Verbesserung des touristischen Angebots
  • Denkmalgerechte Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums sowie Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • Optimierung der Energieeffizienz und Schaffung/Erweiterung des Nahwärmenetzes
  • Erhalt und Stärkung innerörtlicher Grünflächen im ehemaligen Schlossgarten (heute Kurpark/Naturdenkmal)
  • Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden von privaten Eigentümern.
Maßnahmenplan