Sanierungsgebiet „Ortsmitte Buchenbach“ in Buchenbach

Die Gemeinde Buchenbach wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Buchenbach“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Buchenbach geschaffen.

Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer:

Sie haben Interesse an einer Förderung?

KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH
Tel.: 0761 – 207 10 – 0
info@kk-san.de
Engesserstraße 4a
79108 Freiburg

Gemeinde Buchenbach
Tel.: 07661 – 3965 – 22
e.wehrle@buchenbach.de
Hauptstraße 20
79256 Buchenbach

Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU30.06.2025
Beschluss förml. Festlegung09.02.2026
Förderrahmen aktuell1.166.667 Euro
Landesmittel aktuell700.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2025
Bewilligung Ende30.04.2034

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte Buchenbach“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • unzureichende Funktionalität der Erschließungsanlagen sowie Defizite an Kfz-Stellplätzen,
  • Leerstände und untergenutzte Hauptgebäude,
  • in deutlichem Umfang mangelhafte bauliche und energetische Beschaffenheit von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie die Ausstattung von Wohnungen,
  • nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude

Die im Gebiet “Ortsmitte Buchenbach” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Erhalt historischer und ortsbildprägender Bausubstanz
  • Erneuerung der kommunalen Infrastruktur mit Kindergarten, Halle, Pavillon und Rathaus
  • Wohnumfeldverbesserung des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Hauptstraße) mit Schaffung Barrierefreiheit
  • Aufwertung der zentralen Innerortsbereiche mit Umgestaltung öffentlicher Plätze und Schaffung von Begegnungsstätten
  • Grunderwerbe durch die Gemeinde
  • Stärkung der Nahversorgung
  • Erneuerung der vorhandenen Wohn- und Geschäftshäuser und Schaffung von Wohnraum
Maßnahmenplan