Sanierungsgebiet „Buggingen Ortsmitte II“ in Buggingen

Die Gemeinde Buggingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Buggingen Ortsmitte II“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Buggingen geschaffen.

Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer:

Sie haben Interesse an einer Förderung?

Senden Sie einfach den ausgefüllten Förderantrag an die KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH.

KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH
Tel.: 0761 – 207 10 – 0
info@kk-san.de
Engesserstraße 4a
79108 Freiburg

Bauamt Gemeinde Buggingen
Tel.: 07631 – 18030
gemeinde@buggingen.de
Hauptstraße 31
79426 Buggingen

Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU13.05.2024
Beschluss förml. Festlegung11.11.2024
Förderrahmen aktuell1.166.667 Euro
Landesmittel aktuell700.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2024
Bewilligung Ende30.04.2033

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Buggingen Ortsmitte II“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • Fehlen eines zentralen Ortsmittebereiches,
  • Defizite an Kfz-Stellplätzen und im Straßenverkehr,
  • Leerstände und untergenutzte landwirtschaftliche sowie Wohn- und Geschäfts-Gebäude,
  • in deutlichem Umfang mangelhafte bauliche und energetische Beschaffenheit von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Ausstattung von Wohnungen,
  • unzureichende Funktionalität und Barrierefreiheit bzw. -armut der Erschließungsanlagen in der Ortsmitte.

Die im Gebiet “Buggingen Ortsmitte II” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Erhalt historischer Bausubstanz und Schaffung von Wohnraum
  • Erneuerung & Erweiterung Kindertagesstätte Ü3
  • Erneuerung kommunaler Gebäude mit Gemeindewohnhaus und Umnutzung Rathausscheune
  • Erneuerung der Mehrzweckhalle
  • Wohnumfeldverbesserung mit Schaffung Barrierefreiheit
  • Grunderwerb und Neugestaltung Parkplatz am Lindenplatz
  • Private Erneuerungsmaßnahmen
Maßnahmenplan