Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Ebringen
Die Gemeinde Ebringen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Ebringen geschaffen.
Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer:
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Kontakt und Beratung
Bauamt Gemeinde Ebringen
Tel.: 07664 – 5058 – 13
kaehl@ebringen.de
Schlossplatz 1
79285 Ebringen

Übersicht Sanierungsgebiet
| Beschluss der VU | 22.05.2025 |
| Beschluss förml. Festlegung | 27.11.2025 |
| Förderrahmen aktuell | 1.500.000 Euro |
| Landesmittel aktuell | 900.000 Euro |
| Bewilligung Beginn | 01.01.2025 |
| Bewilligung Ende | 30.04.2034 |
Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortskern“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:
- Fehlen eines zentralen Ortsmittebereiches,
- Defizite an Kfz-Stellplätzen und im Straßenverkehr,
- Leerstände und untergenutzte landwirtschaftliche sowie Wohn- und Geschäfts-Gebäude,
- in deutlichem Umfang mangelhafte bauliche und energetische Beschaffenheit von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Ausstattung von Wohnungen,
- in Teilbereichen unzureichende Belichtung und Belüftung der Wohnungen,
- unzureichende Funktionalität und Barrierefreiheit bzw. -armut der Erschließungsanlagen in der Ortsmitte.
Die im Gebiet “Ortskern” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:
- Erhalt historischer Bausubstanz und Schaffung von Wohnraum
- Erneuerung kommunaler Gebäude mit Rathausschloss, Rathausnebengebäude und Schlossscheune
- Erneuerungsmaßnahme Kindertagesstätte und Kleinkindbetreuung
- Umgestaltung Vorplatz Schönberghalle
- Erneuerung Schönberghalle mit Bibliothek
- Wohnumfeldverbesserung mit Schaffung Barrierefreiheit
- Grunderwerb durch die Gemeinde (z.B. Seniorenwohnen, Asyl- und Obdachlosenunterkunft)
- Umgestaltung öffentlicher Plätze und Schaffung von Begegnungsstätten
- Stärkung der Gastronomie
- Private Erneuerungsmaßnahmen



