Sanierungs­gebiet Gottenheim
“Historische Ortsmitte”

Die Gemeinde Gottenheim wurde mit dem Sanierungsgebiet „Historische Ortsmitte“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Gottenheim geschaffen.

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Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU31.05.2022
Beschluss der förml. Festlegung27.04.2023
Förderrahmen aktuell1.333.333 Euro
Landesmittel aktuell800.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2022
Bewilligung Ende30.04.2031

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Historische Ortsmitte“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • Fehlen eines zentralen Ortsmittebereiches,
  • Defizite an Kfz-Stellplätzen und im Straßenverkehr,
  • unzureichende Funktionalität der Erschließungsanlagen,
  • nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude,
  • untergenutzte Gebäude und Flächen,
  • Leerstand bei Wohn- und Geschäftsgebäuden,
  • in Teilbereichen unzureichende Belichtung und Belüftung der Wohnungen,
  • in deutlichem Umfang schlechte bauliche Beschaffenheit von Gebäuden und Ausstattung von Wohnungen.

Die im Gebiet “Historische Ortsmitte” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Erneuerung der vorhandenen Wohn- und Geschäftshäuser
  • Schaffung eines öffentlich genutzten Multifunktionsraums
  • Umgestaltung der Schulstraße
  • Umgestaltung Kaiserstuhlstraße und Schulhof
  • Erneuerung Rathaus und Rathausscheune mit Schaffung von Barrierefreiheit
  • Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Zuschussmöglichkeiten für private Maßnahmen
Maßnahmenplan