Sanierungsgebiet „Oberstadt“ in Hechingen
Die Stadt Hechingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Oberstadt“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Hechingen geschaffen.
Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer:
Sie haben Interesse an einer Förderung?
Senden Sie einfach den ausgefüllten Förderantrag an die KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH.
Kontakt und Beratung
Übersicht Sanierungsgebiet
Beschluss förml. Festlegung | 24.07.2014 |
Bewilligung Beginn | 01.01.2014 |
Beschluss 1. Erweiterung | 29.10.2019 |
Beschluss 2. Erweiterung | 15.10.2020 |
Bewilligung Ende | 31.12.2025 |
Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Oberstadt“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Die festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:
- Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort
- Erhalt und Stärkung der Versorgungsfunktion/Einzelhandel
- Stärkung der Identität und Aufenthalts- und Verweilqualität
- Steuerung städtebaulicher erwünschter Investitionen
- Verbesserung des Wohnumfeldes, der Stellplatzsituation und Verkehrsberuhigung
- Neugestaltung Obertorplatz und Umgestaltung Schloßplatz
- Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden von privaten Eigentümern