Sanierungs­gebiet Schwanau “Ortsmitte Nonnenweier”

Die Gemeinde Schwanau wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Nonnenweier“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Schwanau geschaffen.

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Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU25.05.2020
Beschluss der förml. Festlegung24.01.2022
Förderrahmen aktuell1.000.000 Euro
Landesmittel aktuell600.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2020
Bewilligung Ende30.04.2029

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte Nonnenweier“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • Ungenutzte Brachen bzw. Lücken im Ortskern,
  • Fehlende Stellplätze auf privaten Grundstücken und ungenügende Parkraumverfügbarkeit
  • fehlende Aufenthaltsqualität im Straßen- und Platzraum rund um Schule und Ortsverwaltung,
  • Gestalterische Mängel im Fassadenbereich bei ortsbildprägenden Gebäuden,
  • Mangelhafte bzw. mindergenutzte Erdgeschosszonen,
  • Leerstand bei Wohn- und Geschäftsgebäuden,
  • in Teilbereichen unzureichende Belichtung und Belüftung der Wohnungen,
  • in deutlichem Umfang schlechte bauliche Beschaffenheit von Gebäuden und Ausstattung von Wohnungen.

Die im Gebiet “Ortsmitte Nonnenweier” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Instandsetzung der ortsbildprägenden Baustruktur,
  • Bewahrung des gewachsenen Ortsbilds,
  • Erneuerung der erhaltenswerten Bausubstanz mit Verbesserung Energieeffizienz,
  • Aufwertung und Neugestaltung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds,
  • Neugliederung und Neugestaltung des Straßenbereichs inkl. Randzonen mit Schaffung von Barrierefreiheit,
  • Erneuerung der Ortsverwaltung und des Heimatmuseums,
  • Zuschussmöglichkeiten für private Maßnahmen.