Sanierungsgebiet „Stadtkern II Oberrotweil“ in Vogtsburg im Kaiserstuhl

Die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl wurde mit dem Sanierungsgebiet „Stadtkern II Oberrotweil“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Vogtsburg i. K. geschaffen.

Entdecken Sie alle Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Flyer:

Sie haben Interesse an einer Förderung?

Senden Sie einfach den ausgefüllten Förderantrag an die KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH.

KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH
Tel.: 0761 – 207 10 – 0
info@kk-san.de
Engesserstraße 4a
79108 Freiburg

Bauamt Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
Tel.: 07662 – 812 – 32
thimm@vogtsburg.de
Bahnhofstraße 20
79235 Vogtsburg-Oberrotweil

Übersicht Sanierungsgebiet

Beschluss der VU20.06.2023
Beschluss förml. Festlegung14.05.2024
Förderrahmen aktuell1.333.333 Euro
Landesmittel aktuell800.000 Euro
Bewilligung Beginn01.01.2024
Bewilligung Ende30.04.2033

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Stadtkern II Oberrotweil“ sind Beurteilungsgrundlagen gewonnen worden, die in eindeutiger Weise das Vorhandensein von Missständen und Mängeln im Sinne des besonderen Städtebaurechts des BauGB belegen. Diese liegen vor allem im substanziellen und funktionellen Bereich und sind im Wesentlichen durch folgende Einzelzustände und Verhältnisse gekennzeichnet:

  • Fehlen eines zentralen Ortsmittebereiches,
  • Defizite an Kfz-Stellplätzen und im Straßenverkehr,
  • Leerstände und untergenutzte landwirtschaftliche sowie Wohn- und Geschäfts-Gebäude,
  • in deutlichem Umfang mangelhafte bauliche und energetische Beschaffenheit von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Ausstattung von Wohnungen,
  • unzureichende Funktionalität und Barrierefreiheit bzw. -armut der Erschließungsanlagen in der Ortsmitte.

Die im Gebiet “Stadtkern II Oberrotweil” festgestellten städtebaulichen Missstände sollen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen behoben werden.
Dabei werden folgende Sanierungsziele angestrebt:

  • Neubau Kindergarten Ü3
  • Umnutzung aktuelles Kindergartengebäude mit Schaffung Gemeinbedarf
  • Umnutzung Feuerwehrgebäude
  • Nachnutzung Gaststätte Hauptstraße 65
  • Beseitigung der Funktions- und Substanzschwäche der Bausubstanz
  • Anpassung der Siedlungsstruktur an die Folgen des Klimawandels
  • Erhalt der nicht überbauten Freiflächen
  • Barrierefreie Umgestaltung Randbereiche Hauptstraße
  • Umgestaltung Herrenstraße/Mittelgasse/Bruckmühlenstraße/Bachstraße
  • Schaffung eines Zugangs zum Krottenbach
  • Platzgestaltung und Baumpflanzungen
  • Klimaschutz durch Energieeinsparung
  • Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden von privaten Eigentümern
Maßnahmenplan